Die Interpellation von Carmen Haag befasst sich mit den auf Bundesebene angestrebten Revisionsvorschlägen zur Abschaffung des Eigenmietwertes. Die massvolle Besteuerung des Grundeigentums ist für die FDP seit Jahren ein wichtiges Anliegen. So stimmte das Thurgauer Volk bereits 1998 dem FDP-Vorschlag zur Senkung des Eigenmietwertes deutlich zu. In der Folge haben die Freisinnigen die Abschaffung der Erbschaftssteuer für Nachkommen sowie die Teilabschaffung der Handänderungssteuern aktiv und erfolgreich unterstützt.
KR Max Vögeli, Weinfelden
Die eidgenössische Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ des Hauseigentümerverbandes sowie der Gegenvorschlag des Bundesrates wollen den Eigenmietwert ganz oder teilweise abschaffen. Die FDP unterstützt diese Marschrichtung.
Mit der heutigen Besteuerung von Wohneigentum durch Aufrechnung eines Eigenmietwertes als fiktives Einkommen wird der Sparwille bestraft. Oder anders gesagt: Das geltende System benachteiligt Wohneigentümer, welche ihre Hypotheken weitgehend oder ganz amortisiert haben. Eine sinnvolle und eigenverantwortliche Altersvorsorge wird damit beträchtlich erschwert.
Im übrigen wird die private Nutzung anderer Objekte, wie eines Autos, Wohnmobils oder einer Jacht, auch nicht mit einer „Eigenmiete“ besteuert. Nur schon im Sinne einer Systembereinigung ist die Abschaffung des Eigenmietwertes grundsätzlich zu befürworten.
Die Abschaffung darf jedoch nicht zu steuerlichen Mehreinnahmen auf Kosten der Wohneigentümer führen. Es sind angemessene flankierende Massnahmen zu definieren. Insbesondere ist der Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung umzusetzen, denn die Eigentumsquote ist in der Schweiz bekanntlich nach wie vor tief. Wohneigentum stellt gleichzeitig auch eine – ebenfalls in der Verfassung vorgeschriebene – Förderung der Selbstvorsorge dar und führt damit zu einer wesentlichen und dringend erwünschten Entlastung unserer Sozialwerke.
Auch der Unterhaltsabzug hat positive Auswirkungen auf Produktion und Beschäftigung in der Schweizer Volkswirtschaft. Zudem beeinflusst ein regelmässiger Unterhalt der Liegenschaften das Städte- und Landschaftsbild nachhaltig, weshalb auch ein öffentliches Interesse am Unterhaltsabzug besteht.
Fazit:
Für die FDP ist
• der Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung weiterhin umzusetzen;
• der Sparwille und die eigenverantwortliche Altersvorsorge zu unterstützen und
• der steuerlichen Anreize im Unterhalt von Liegenschaften Priorität einzuräumen.
17.03.2010