Die FDP die Liberalen begrüsst die vorgesehene Steuergesetzrevision. Sie bringt den Steuerzahlern im Thurgau ab 2011 eine zusätzliche Entlastung von über 50 Millionen Franken.
Richard Nägeli
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Nachdem auf das Jahr 2010 der kantonale Steuerfuss bereits um 10 % gesenkt wurde, ist für 2011 eine strukturelle Steuergesetzrevision vorgesehen. Kernstücke der Revision bilden die Reduktion auf acht Tarifstufen, eine günstigere Tarifgestaltung, einen Grenzsteuersatz von 8 % ab einem Einkommen von 300'000 Franken für Verheiratete, das Vollsplitting und eine Reihe von zwingenden Anpassungen an übergeordnetes Bundesrecht. Von dieser Steuergesetzrevision profitieren praktisch alle Steuerzahler in ähnlichem Ausmass. Mit dem Vollsplitting wird die Heiratsstrafe vollumfänglich abgeschafft. Die Revision bringt klare Verbesserungen bei verschiedenen Schwachstellen. Die FDP hat sich zudem vehement dafür eingesetzt, dass die Revision auf 2011 in Kraft gesetzt wird. Das ohnehin schon hohe Eigenkapital des Kantons muss nicht noch durch Zuwarten mit der Inkraftsetzung weiter erhöht werden; es müssen die Steuerzahler möglichst rasch entlastet werden.
03.05.2010