Die FDP zur Änderung des Gesetzes über die Strassenverkehrsabgaben
Max Möckli
Download OriginaltextMit dieser Änderung will man der Umwelt- beziehungsweise Energieeffizienzetikette, die seit 2003 für alle Neufahrzeuge Ausweispflicht ist, mehr Beachtung verschaffen.
Neu sollen Fahrzeuge der Klasse A während 4 Jahren + Inbetriebnahmejahr mit 50% Bonus, Fahrzeuge der Klasse B mit 25% Bonus honoriert werden. Dagegen werden neu in Verkehr gesetzte Fahrzeuge der Klasse F und G während der ganzen Betriebsdauer mit 50% Malus belastet.
Der Kanton Thurgau ist bei der Verkehrssteuer im Vergleich schweizweit hinter Wallis und Schaffhausen an 3. Stelle, darum lässt sich der geplante Malus von 50% für neue F und G Fahrzeuge verantworten. Diese Mehrbelastung entspricht jährlich 150.- bis 200.- Franken pro Fahrzeug. Im Gegenzug aber werden A- und B-Fahrzeuge mit 100.- bis 150.- Franken pro Jahr, während maximal 5 Jahren entlastet. Das wird 1 – 2 Millionen Franken Mindereinnahmen pro Jahr für den Kanton bewirken. Dank wesentlich höheren, nicht budgetierten Mehreinnahmen ist diese Gesetzesänderung problemlos zu verantworten.
Die FDP Fraktion unterstützt diese Änderung vor allem darum, weil die Umwelt- und Energieeffizienzetikette dem freisinnigen Grundsatz entspricht. Es werden Fahrzeuge pro Kategorie bewertet, das heisst, es gibt Micro - Kleinwagen sowie obere Mittelklasse, Cabriolets oder Offroader mit der Etikette A. Keinem Fahrzeugkäufer wird vorgeschrieben, wie gross sein Auto sein darf. Der Autokäufer bestimmt auch in Zukunft, welches Fahrzeug für Ihn das Passendste ist, aber er hat die Möglichkeit, in seiner Kategorie mit einem A- oder B- Fahrzeug einen Bonus, mit einem F- oder G- Fahrzeug einen Malus zu bewirken.
08.06.2010
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