FDP.Die Liberalen Thurgau

FDP. Die Liberalen
PLR. Les Libéraux-Radicaux

Vernehmlassung zu Bericht und Gesetzesentwurf über die familienergänzende Kinderbetreuung

 

1. Grundsätzliche Bemerkungen

  • Nach den familienpolitischen Grundsätzen der FDP sind die Eltern zuständig für die Erziehung und die Ausbildung ihrer Kinder. Sie tragen dafür die volle Verantwortung und können diese auch nicht delegieren. Dies schliesst nicht aus, dass sie im Bedarfsfall von ausserfamiliären Institutionen aller Art unterstützt werden.

  • Die FDP Thurgau ist mit der Schilderung der in den letzten Jahren vor allem im Bereich von Familie und Arbeit erfolgten gesellschaftlichen Veränderungen (Bericht Kapitel 2.2. und 2.3.) einverstanden. Sie anerkennt daher auch die Notwendigkeit einer familienergänzenden Kinderbetreuung.

  • Mit Befriedigung stellen wir fest, dass dank privater Initiative, zum Teil von Schulgemeinden unterstützt, schon heute ein recht grosses Angebot von familienergänzenden Betreuungsmassnahmen vorhanden oder im Entstehen begriffen ist. Jetzt geht es darum, die privaten Einrichtungen weiter zu fördern, wenn nötig durch Massnahmen der öffentlichen Hand zu ergänzen und dann das gesamte Angebot optimal zu koordinieren. Ganz wichtig ist für uns, dass die private Initiative durch das Eingreifen von Kanton und Gemeinden nicht gebremst wird und an Attraktivität verliert.

  • Soweit öffentliche Gelder für familienergänzende Kinderbetreuung investiert werden, darf dies nicht nach dem Giesskannenprinzip erfolgen. Finanzmittel des Kantons und der Gemeinden müssen für Härtefälle reserviert bleiben bzw. dürfen nur dort eingesetzt werden, wo dies durch gesellschaftspolitische Ueberlegungen gerechtfertigt ist. Dies bedeutet, dass die Eltern nach Massgabe ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ihres privaten Nutzens an die Finanzierung beizutragen haben.

  • Trotz gewisser Bedenken hält es die FDP Thurgau für richtig, die Grundsätze einer familienergänzenden Kinderbetreuung auf Gesetzesstufe zu regeln. Mit dem Entscheid, dies mit einem knappen Rahmengesetz zu tun, ist sie einverstanden. Freilich wird sie bei der Gesetzesberatung darauf achten, dass eine zweckmässige Regelungsdichte gewählt wird. Eine „Katze im Sack“ kauft die FDP Thurgau nämlich nicht, schon gar nicht, wenn die Gefahr unabsehbarer finanzieller Konsequenzen droht oder die private Initiative zu stark eingeschränkt wird.

2. Bemerkungen zum Bericht

  • Nach Meinung der FDP Thurgau bietet der umfassende, auf viel Zahlenmaterial abgestützte Bericht mit seinem Anhang (Umfrageergebnisse) eine wertvolle Uebersicht über die familienergänzende Kinderbetreuung im Thurgau. Freilich ist die Zuverlässigkeit der gesammelten Daten schwierig abzuschätzen, so dass eine gewisse Unsicherheit bezüglich Bedarf bzw. Kosten bestehen bleibt. Die vielen bereits vorhandenen und durch private Initiative entstandenen Betreuungsangebote belegen immerhin deutlich, dass ein Bedarf besteht. Dieser wird künftig noch zunehmen und immer mehr auch in ländlichen Gegenden spürbar werden. Der Zeitpunkt für ein koordinierendes und unterstützendes Eingreifen des Staates ist deshalb gekommen.

  • Im Bericht wird verschiedentlich darauf hingewiesen, dass im Thurgau „offensichtlich ein grosser Bedarf“ nach Blockzeiten besteht (Seite 21), wie dies übrigens auch in anderen Kantonen der Fall ist. Zugegeben wird auch, dass mit deren Einführung bereits ein grosser Teil der bestehenden Probleme gelöst werden könnte. Die FDP Thurgau begreift deshalb nicht, warum man diese einfache organisatorische Massnahme nicht einmal sorgfältig prüft und auf einen Einbezug ins vorgestellte Konzept verzichtet. Das Argument, die Einführung von Blockzeiten bräuchte eine Aenderung des Gesetzes über die Volksschule und den Kindergarten ist mehr als dürftig und überzeugt uns nicht. Wir verlangen daher eine gründliche Abklärung dieser Frage.

3. Bemerkungen zum Gesetzesentwurf

§ 1

Die FDP Thurgau hält es für richtig, die Politischen Gemeinden mit der Koordination und Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung zu beauftragen. Dies deswegen, weil die bestehenden Probleme nur gelöst werden können, wenn es auch Angebote für Kinder ab Geburt bis zum Schuleintritt gibt. Diese Angebote den Schulgemeinden zu übertragen, macht deshalb keinen Sinn, weil die für uns klar im Vordergrund stehenden Koordinationsaufgaben von den Politischen Gemeinden weit besser wahrgenommen werden können. Zudem decken die Politischen Gemeinden meist grössere Gebiete ab als die oft noch sehr kleinen Schulgemeinden. Die Schaffung sinnvoller und kostengünstiger Betreuungsstrukturen verlangt aber eine gewisse Gebietsgrösse, oft wohl sogar die Zusammenarbeit benachbarter Gemeinden.

Die Verpflichtung der Gemeinden zur Bereitstellung von ganztägigen Betreuungsangeboten geht der FDP Thurgau zu weit. Sie befürchtet, dass dadurch eine Anspruchsmentalität gefördert wird, die von der öffentlichen Hand immer mehr Leistungen verlangt und die Staatsquote vergrössert. Zudem besteht die Gefahr, dass die Gemeinden mit dem Aufbau von Angeboten beginnen, die im Ansatz bereits bestehen, was letztlich zu deren Konkurrenzierung führt und einen rationellen Mitteleinsatz behindert.Aus unserer Sicht genügt es daher, die Politischen Gemeinden lediglich zur Förderung von Angeboten zu verpflich-ten. Dagegen fragen wir uns, ob es nicht sinnvoll wäre, diese Angebote auch auf Kinder der Oberstufe auszudehnen. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass Kinder gerade in diesem Alter das Fehlen von klaren Betreuungsstrukturen oft ausnützen, was zu Erziehungsproblemen bis hin zur Verwahrlosung und Kleinkriminalität führen kann. Dem mit geeigneten Massnahmen vorzubeugen ist sinnvoller und billiger als später nötige Nacherziehungs- und Wiedereingliederungsmassnahmen. Absatz 1 von § 1 könnte demnach lauten: „Die politischen Gemeinden koordinieren und fördern Angebote an familienergänzenden Massnahmen für Kinder bis zum Abschluss der Volksschule.“ Bei einer solchen Formulierung können die Absätze 2 und 3 gestrichen werden.

§ 2

Der Zusammenarbeit zwischen Politischen Gemeinden und Schulgemeinden messen wir grosse Bedeutung zu. Verschiedene Schulgemeinden bieten bereits heute familienergänzende Kinderbetreuung an oder sind wenigstens mit deren Planung beschäftigt. Oft unterstützen sie auch schon vorhandene private Angebote. Eine Zusammenarbeit ist daher zwingend.

§ 3

Aufgrund des geänderten § 1 schlagen wir folgende Formulierung vor: „Die Politischen Gemeinden können mit Schulgemeinden und anderen rechtlichen Körperschaften oder mit Privaten Vereinbarungen für die Uebernahme von Betreuungsaufgaben abschliessen oder Betreuungsangebote auch selber machen.“

§ 5

Bei der Finanzierung der Betriebskosten stellt sich für die FDP Thurgau die grundsätzliche Frage, ob es richtig ist, den Kanton hier auch beizuziehen. Im Interesse einer klaren Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (was die Gemeindeautonomie stärkte) sollten auch die Finanzströme zwischen Kanton und Gemeinden entflochten werden. Logisch wäre es, die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung zur Gemeindeaufgabe zu erklären und ihnen auch deren Finanzierung zu übertragen. Selbstverständlich wären die Gemeinden dafür in anderen Bereichen angemessen zu entlasten. Da eine klare Trennung von Kantons- und Gemeindeaufgaben aber kurzfristig wohl nicht zu erreichen ist, können wir auch die vorgeschlagene gemischte Finanzierung akzeptieren. Die genannte Bandbreite von 10 bis 25 % für den Kantonsanteil lehnen wir aber ab und verlangen die Festschreibung eines fixen Anteils. Als Finanzierungsmodell schlagen wir vor: 50 % Familien, 10 % Wirtschaft, 20 % Gemeinden und 20 % Kanton.

4. Zusammenfassung

  • Um liberalen Gesellschaftsvorstellungen zu entsprechen und den Anforderungen der heutigen Wirtschaftswelt gerecht zu werden, braucht es Angebote an familienergänzender Kinderbetreuung.

  • Diese Angebote sind primär von den Direktinteressierten (Familien, Wirtschaft) zu initiieren, aufzubauen, zu betreiben und zu finanzieren.

  • Die öffentliche Hand unterstützt diese Massnahmen angemessen und sorgt für eine sozialverträgliche Finanzierung (kein Giesskannenprinzip). Die Eingriffe der öffentlichen Hand dürfen die privaten Angebote weder behindern noch konkurrenzieren.

  • Die Politischen Gemeinden koordinieren und fördern in enger Zusammenarbeit mit den Schulgemeinden diese familienergänzende Kinderbetreuung. Dabei sind einfache Strukturen und klare Verantwortlichkeiten unerlässlich.

Unsere Partei wird sich bei ihrer politischen Arbeit auf allen Stufen engagiert für weitere Verbesserungen bei der familienergänzenden Kinderbretreuung einsetzen.

Bürglen, 8. März 2003

 

 

Defekte Links

Die FDP Schweiz hat eine neue Hompage aufgeschaltet. Aus diesem Grund kann es sein, dass einige Links auf unserer Seite nicht mehr gültig sind. Besten Dank für Ihre Rückmeldung an info@fdpthurgau.ch

NeuNeue Vernehmlassungen der FDP Thurgau

Die Parteileitung der FDP Thurgau hat die durch die Arbeitsgruppen erarbeitete Vernehmlassung Geoinformation und zur Abschaffung der Volkswahl verabschiedet. mehr

Bürokratieabbau

FDP ZH lanciert eine weitere Aktion unter dem Mantel "Bürokratieabbau", den Gahts-no!-Priis ---> www.bürokratieabbau.ch mehr

Reiseführer

Jahresplanung 2010 Online

Jahresplanung 2010 aktualisiert! mehr

Aktuelle Bilder

Polit Lexikon der FDP

Richtig wählen

Zitat des Tages

Der Wachsende Thurgau

Kontakte der FDP