FDP.Die Liberalen Thurgau

FDP. Die Liberalen
PLR. Les Libéraux-Radicaux

Revision Gesetz über die Thurgauer Kantonalbank (TKB) – Vernehmlassung

 

Allgemeine Bemerkungen

a) Die FDP Thurgau begrüsst den vorliegenden Entwurf. Am 2. Juni 2002 hat das Thurgauer Stimmvolk überraschend die Umwandlung der TKB in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft abgelehnt. Die Hauptkritik richtete sich dabei gegen die Rechtsform. Es bestand die Befürchtung, die TKB, bei der ein beachtlicher Teil der Thurgauer Bevölkerung Kunde ist, könnte dem Druck der Börsen ausgesetzt sein und eine Gewinnmaximierung auf Kosten der Kunden anstreben. Bezüglich der anderen Revisionspunkte erhob sich keine Kritik.

Es ist deshalb zu begrüssen, wenn der Regierungsrat in einem erneuten Anlauf die unbestrittenen Punkte zur Änderung vorschlägt.

b ) Im Wesentlichen geht es um die Wahl des Bankrates, die Abgeltung der Staatsgarantie sowie die Abschaffung der Unterstützung von Gemeinden, die über keine TKB-Niederlassung verfügen.

Wir können diesen Änderungen zustimmen. Der Bankrat, der wie ein Verwaltungsrat die oberste Leitung der Bank innehat, soll mit Fachleuten besetzt werden. Als Wahlorgan empfiehlt sich dabei der Regierungsrat und nicht der Grosse Rat. Zudem ist es richtig, wenn der Regierungsrat die Höhe des Grundkapitals festlegt. Allerdings muss verlangt werden, dass die Regierung dem Grossen Rat jährlich einen detaillierten Rechenschaftsbericht zugehen lässt. Die Abgeltung der Staatsgarantie mit einer jährlichen Zahlung von 0,5% der nach dem BG über die Banken und Sparkassen erforderlichen Eigenmittel ist angemessen. Die bereits in der ersten Vorlage vorgesehene Abgeltung von 10 Mio. Franken an Ortsgemeinden ohne Bankniederlassung mit eigenem Rechnungsabschluss ist angemessen und vertretbar angesichts der neuen Regelungen im Bereich des Finanzausgleichs.

Zusammenfassend begrüsst die FDP das rasche und konsequente Vorgehen des Regierungsrates. Es muss alles unternommen werden, um die TKB nicht zuletzt im Hinblick auf „Basel 2“ so wettbewerbsfähig als möglich zu machen.

Anhang: Stellungnahme der FDP Thurgau zum Fragenkatalog
 

1. Soll die Aufsicht über die TKB inskünftig vom Regierungsrat wahrgenommen werden? - Ja

Für eine optimale Entwicklung der TKB ist die Aufsicht wichtig. Die Aufsicht muss dabei von der operativen und strategischen Tätigkeit der Bank getrennt werden. Im Gesetz ist in § 2 der Leistungsauftrag festgehalten. Vom Regierungsrat als Aufsichtsinstanz ist eine Eigentümerstrategie zu erwarten. Das Parlament kann und soll diese Aufgabe nicht wahrnehmen. Wünschenswert ist jedoch die Verpflichtung für den Regierungsrat, jährlich dem Grossen Rat umfassend Bericht zu erstatten.

2.Soll im Rahmen der Vertretung der Eigentümerinteressen neu der Regierungsrat die Höhe des Grundkapitals festsetzen? - Ja

Es ist sinnvoll, wenn der Regierungsrat die Aufsicht inne hat und auch die Höhe des Grundkapitals festlegt.

3.Soll der Bankrat inskünftig vom Regierungsrat gewählt werden? - Ja

Dem Bankrat kommt die Funktion eines „Verwaltungsrats“ zu. Es entspricht moderner Auffassung, dass derartige Gremien mit Fachleuten besetzt werden. Politische Überlegungen, wie sie zwangsläufig bei einer Wahl durch den Grossen Rat auftreten, sollen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Eine Wahl des Bankrats durch den Regierungsrat halten wir für sachgerecht. Wir erwarten, dass das Anforderungsprofil zumindest stichwortartig im Gesetz festgehalten wird.

4.Soll der Bankrat verkleinert werden? Ja

Eine Verkleinerung von heute neun auf künftig sieben Mitglieder halten wir für sachgerecht. Die Wahlbehörde sollte zudem über die Möglichkeit der Abberufung verfügen, falls die Wahlvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

5.Soll die Amtsdauer des Bankrates von vier auf zwei Jahre herabgesetzt werden? - Nein

Eine Verkürzung der Amtsdauer von heute vier auf neu zwei Jahre ist nicht zwingend und wäre es auch nicht bei einer Lösung gemäss OR (das OR sieht in art. 710 beim AG-Verwaltungsrat, falls keine andere Regelung besteht, drei Jahre vor).

6.Soll die TKB inskünftig für die Staatsgarantie eine Abgeltung entrichten? - Ja

Die vorgeschlagene Lösung war in der ersten Vorlage unbestritten. Es gibt keine Gründe, von dieser Lösung abzuweichen. Allerdings liesse sich auch eine Abgeltung in Relation zum Bilanzgewinn in Betracht ziehen.

  • Wenn ja, sind Sie mit dem vorgesehenen Abgeltungssatz einverstanden? - Ja

7.Sind Sie mit der neuen Gewinnverwendung (60 % Reservefonds und 40 % Staats­kasse) einverstanden? - Ja

Grundsätzlich sind wir mit diesem Gewinnverteilschlüssel einverstanden. Es wäre jedoch auch die heutige Lösung – 50% zu 50% - denkbar.

8.Sind Sie mit der abschliessenden Abgeltung in der Höhe von 10 Mio. Franken für die Gemeinden einverstanden? - Ja

Die vorgeschlagene Übergangsregelung erachten wir als sinnvoll. Angesichts des neuen Finanzausgleichsgesetzes sowie den neuen Finanzierungsregeln bei den Schulgemeinden hat ein Ausgleich nicht mehr über die TKB zu erfolgen.

9.Sind Sie mit der Aufhebung des Steuerprivilegs einverstanden? - Ja

Kommentar: Das Steuerprivileg ist in der heutigen Zeit nicht mehr gerechtfertigt.

Defekte Links

Die FDP Schweiz hat eine neue Hompage aufgeschaltet. Aus diesem Grund kann es sein, dass einige Links auf unserer Seite nicht mehr gültig sind. Besten Dank für Ihre Rückmeldung an info@fdpthurgau.ch

NeuNeue Vernehmlassungen der FDP Thurgau

Die Parteileitung der FDP Thurgau hat die durch die Arbeitsgruppen erarbeitete Vernehmlassung Geoinformation und zur Abschaffung der Volkswahl verabschiedet. mehr

Bürokratieabbau

FDP ZH lanciert eine weitere Aktion unter dem Mantel "Bürokratieabbau", den Gahts-no!-Priis ---> www.bürokratieabbau.ch mehr

Reiseführer

Jahresplanung 2010 Online

Jahresplanung 2010 aktualisiert! mehr

Aktuelle Bilder

Polit Lexikon der FDP

Richtig wählen

Zitat des Tages

Der Wachsende Thurgau

Kontakte der FDP