Sehr geehrte Damen und Herren
Die FDP des Kantons Thurgau dankt für die Gelegenheit, sich zur Revision des Gesetzes über die Volksschule und den Kindergarten äussern zu können. Wir freuen uns, dass im vorgelegten Entwurf verschiedene Anregungen berücksichtigt wurden, die wir schon in unserer Stellungnahme zu den Rahmenbedingungen für eine durchlässige Oberstufe machten.
Insbesondere halten wir es für richtig, dass die Reform der Oberstufe auf Gesetzesebene abgestützt und nicht einfach mit einer Verordnung eingeführt wird. Dieser Weg ist zwar länger, erlaubt dafür aber eine bildungspolitische Diskussion im Grossen Rat. Dies ist bei einer Reform von grundsätzlicher Bedeutung unbedingt nötig, wenn diese erfolgreich sein will. Unsere Eingabe wurde von der parteiinternen Arbeitsgruppe Bildung, in der Bildungsfachleute aus vielen Bereichen mitmachen, vorbereitet und von der Parteileitung verabschiedet.
Da der Fragebogen von einem grundsätzlichen Einverständnis mit dem vorgelegten Modell ausgeht, gestatten wir uns im Folgenden zusätzliche Punkte aufzugreifen.
Die FDP Thurgau begrüsst eine durchlässigere und einheitlichere Oberstufe. Die vielen seit Beginn der neunziger Jahre realisierten Reformmodelle weisen zwar in die richtige Richtung, führten aber wegen der ganz unterschiedlichen Organisationsformen auch zu Unübersichtlichkeit und damit zu Unsicherheit. So ist es heute oft schwierig, die Schülerleistungen richtig zu beurteilen und miteinander zu vergleichen. Dies schafft zunehmende Probleme beim Übertritt in weiterführende Schulen. Bei der Lehrstellensuche belastet diese Situation sowohl die Suchenden, als auch die Lehrmeister. Diesem Problem könnte beispielsweise mit einer Abschlussprüfung nach der dritten Oberstufenklasse begegnet werden. Notwendig ist in jedem Falle aber eine Beschneidung des entstandenen Wildwuchses.
Während in der ersten Vernehmlassung noch drei Modelle zur Diskussion gestellt wurden, wird jetzt ein einziges Einheitsmodell vorgeschlagen. Dies halten wir aus zwei Gründen für falsch. Erstens bestehen heute in fast der Hälfte der Oberstufengemeinden integrierte oder teilintegrierte Modelle, die sehr spezifisch auf die Rahmenbedingungen bzw. Bedürfnisse der jeweiligen Schulen abgestimmt sind. Ein starres Einheitsmodell wird diesen Schulen nicht gerecht und ist ein schlechter Lohn für die gemachten Anstrengungen. Zweitens sind heute noch viele Schulen weder für das vorgeschlagene Modell mit drei Niveaustufen geeignet noch willens, eine so weit gehende Integration vorzunehmen.
Aus den erwähnten Gründen beantragen wir, noch ein zweites Modell gesetzlich zu verankern. Dieses behält die heutige Zweiteilung in Real- und Sekundarschule grundsätzlich bei, führt also zwei Sekundarschultypen. Statt nun aber in den Fächern Mathematik, Französisch und Englisch in den drei Niveaus zu unterrichten, werden in der Regel nur zwei Niveaus geführt. Organisatorisch erreicht man die gewünschte Durchlässigkeit, indem in allen Fächern, in denen in Niveaus gearbeitet werden soll oder in denen eine Durchmischung der Abteilungen sinnvoll scheint (etwa Sport, Musik, Werken, Freikurse), die Stundenpläne so koordiniert werden, dass die betreffenden Lektionen zur selben Zeit stattfinden. Ein solches Modell löst viele Probleme der kleinen Schulen und kommt auch jenen Schulen bzw. Behörden entgegen, bei denen die Skepsis gegen das teilintegrierte Modell noch gross ist.
Eine Lösung mit zwei Modellen bringt einen zweckmässigen Kompromiss zwischen dem heutigen Wildwuchs und einem einzigen Einheitsmodell. Ein grosser Vorteil besteht unseres Erachtens darin, dass man in der Übergangsphase mit weniger Ausnahmebewilligungen auskommt und der vorgesehene Zeitplan eher eingehalten werden kann. Zudem kann das von uns vorgeschlagene Modell als eine Zwischenstufe auf dem Weg zum Einheitsmodell verstanden werden. Es wird damit eine evolutionäre Entwicklung der Oberstufe möglich. Dies ist sehr wichtig, denn gerade im Schulbereich können Reformen nur gelingen, wenn sie von einer Mehrheit der Lehrerschaft getragen werden.
Wie die Modelle im Einzelnen auch immer gestaltet werden, so ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die Stammklasse nicht zu häufig aufgeteilt wird und dass die Klassenlehrkraft in ihrer Stammklasse möglichst viele Unterrichtslektionen erteilt. Gerade in der Altersklasse der Oberstufe ist beim Doppelauftrag Wissensvermittlung und Erziehung der Erziehung grosse Bedeutung zuzumessen. Schülerinnen und Schüler brauchen in diesem Alter zwar durchaus verschiedene Bezugspersonen, aber es ist wichtig, dass eine Lehrperson den Überblick hat und damit die Koordination übernehmen kann.
Beim Modell mit drei Niveaugruppen stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, im Französisch das Niveau g überhaupt zu führen. Fachleute bezweifeln dies und befürworten, bei den leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern auf ein Obligatorium zu verzichten. Vernünftiger wäre es wohl, in dieser Zeit Deutschunterricht zu erteilen. Überhaupt ist zu überlegen, ob nicht auch das Fach Deutsch wenigstens teilweise in Niveaugruppen unterrichtet werden sollte. Damit könnten ganz besonders Fremdsprachige ohne zusätzliche Kurse gefördert werden. Da der Deutschunterricht ja viele lebenskundliche Aspekte aufweist, muss der Unterricht in der Stammklasse aber mindestens die Hälfte der Lektionen umfassen. Die Oberstufe Wängi soll mit einem Modell drei Lektionen in der Stammklasse und zwei Lektionen in der Niveaugruppe gegenwärtig Erfahrungen sammeln.
Eine unerlässliche Voraussetzung für das Gelingen der Oberstufenreform ist die räumliche Zusammenführung der Sekundarschule G und der Sekundarschule E in einem Oberstufenzentrum, noch besser unter einem Dach. Die Erfahrungen der letzten Jahre belegen, dass dort, wo dies bereits der Fall ist, entscheidende Fortschritte möglich waren. Diese Entwicklung ist durch den Kanton mit finanziellen Anreizen zu unterstützen.
Die FDP Thurgau glaubt nach wie vor nicht, dass sich das vorgeschlagene Modell mit drei Niveaugruppen kostenneutral umsetzen lässt. Ehrlicherweise sollte deshalb vorgängig entschieden werden, ob man gewillt ist, für das Modell mit drei Niveaugruppen zusätzliche finanzielle Mittel einzusetzen, wenn nicht, wäre es besser, darauf zu verzichten. Der vorgesehene Ausgleich zwischen kleinen und grossen Schulgemeinden löst das Problem nicht, sondern fördert lediglich die unheilvolle Tendenz, die Niveaugruppen nicht nach sachlichen, sondern nach finanziellen Überlegungen zu bilden. Dies bedeutet aber, dass gerade die Schülerinnen und Schüler im höchsten Niveau statt zusätzlich gefördert vielmehr gebremst werden. Dies darf aber nicht geschehen, denn das Niveau e muss klar progymnasialen Charakter aufweisen, wenn es Sinn machen soll.
Ein kantonal einheitlich geregeltes Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Sekundarschule wird von uns begrüsst. Dabei ist auf ein günstiges Verhältnis von Aufwand und Ertrag zu achten. Das Verfahren muss also einfach sein und der abgebenden Lehrkraft eine ganzheitliche Beurteilung des Schülers ermöglichen. Da bei einer Nichtempfehlung ja auch eine Beschwerdemöglichkeit vorhanden sein muss, ist die heute übliche und gut eingespielte koordinierte Aufnahmeprüfung (sogenannte Protestprüfung) unbedingt beizubehalten. Um zu möglichst einheitlichen Kriterien für den Übertritt zu gelangen, braucht es „Messlatten“, d.h. es sind flächendeckend obligatorische Querschnittsprüfungen oder Ähnliches durchzuführen.
Die anzustrebende Durchlässigkeit wird durch den Wechsel von Schultyp und Schulniveau erreicht. Diese an und für sich sinnvollen Umstufungen bringen aber immer auch Unruhe in den Schulbetrieb und in die Klassen. Sie sollen daher nur am Semesterende gestattet sein. Eine Ausnahme scheint für das erste Semester zweckmässig, in welchem nach einer Probezeit von etwa zwölf Wochen Umstufungen erfolgen können.
Die FDP Thurgau beantragt, neben dem vorgeschlagenen Einheitsmodell in Paragraph 3 noch ein zweites gleichwertiges Modell gemäss Punkt 3 unserer Stellungnahme zu verankern. Bei der Ausgestaltung dieses Modells und bei der Regelung der Einzelheiten im Rahmen einer regierungsrätlichen Verordnung bitten wir um eine angemessene Berücksichtigung unserer Eingabe.
Freisinnig-Demokratische Partei
des Kantons Thurgau