Die FDP des Kantons Thurgau lehnt, nach ausführlicher Beratung, den Entwurf des Regierungsrates betreffend Änderung des Gesetzes über das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) ab.
Das EKT stellt als flächendeckender Netzbetreiber mit seiner unbestritten gesunden Infrastruktur und seinem Service eine wesentliche und unentbehrliche Grundlage der Thurgauer Wirtschaft und Gesellschaft dar. Auch in einem zukünftig weitgehend liberalisierten Elektrizitätsmarkt soll das EKT nach Auffassung der FDP sein Netzmonopol im Thurgau behalten, weil der Aufbau von Parallelnetzen wirtschaftlich und betreffend flächendeckender Versorgungssicherheit nicht sinnvoll erscheint. Insofern ist dieses Monopol durchaus mit liberaler Wirtschaftspolitik vereinbar. Die Absicht des Regierungsrates, dem EKT eine wirtschaftlich tragfähige Basis für dessen Existenz in einem zukünftigen, weitgehend liberalisierten Elektrizitätsmarkt zu verschaffen, begrüsst die FDP. Diese Existenz soll jedoch auf der Rolle des EKT als reiner Netzbetreiber aufgebaut sein.
Die heutige Vermischung mit dem Stromhandel und der Energieproduktion, die durch die Axpo-Beteiligung entstanden ist, behindert eine artreine Lösung und letztlich eine freie Wahl des Stromlieferanten durch den Endverbraucher. Die derzeitige vertragliche Bindung mit der Axpo lässt zunächst offenbar jede Änderung als fast unüberwindliches Hindernis erscheinen. Dessen ungeachtet betrachtet es die FDP als vordringliche Aufgabe der Regierung, hier mit aller Entschiedenheit eine wirklich zukunftsfähige Gesamtlösung anzustreben. Sie muss die freie Wahl des Stromlieferanten ermöglichen, um mittels Konkurrenzdruck die Strompreise zu senken. Die Rücksichtnahme auf den „Wert“ der Axpo-Beteiligung in der Bilanz des EKT ist insofern verständlich, als aus dieser Beteiligung hohe Erträge generiert werden. Nach Auffassung der FDP Thurgau haben diese hohen Erträge aber zu einem sehr grosszügigen Kostenmanagement beim EKT geführt. Es gilt deshalb die Kostenstruktur des EKT zu analysieren und eine neue Strategie zu definieren.
Geht man von den heutigen durchschnittlichen Stromkosten eines Thurgauer Privathaushaltes von ca. 22 Rappen pro kWh aus sowie von ca. einem bis maximal zwei Rappen pro kWh für einen kostendeckenden Betrieb des EKT, so beträgt der Anteil, der für das übergeordnete Verteilnetz zu bezahlen ist, lediglich vier bis acht Prozent des Stromendpreises.
Es kann also keine Rede davon sein, dass wegen eines EKT-Netzmonopols der Strom um Vieles zu teuer sei. Viel eher ist dies der Fall, weil über das EKT-Netz derzeit nur Axpo-Strom bezogen werden kann. Zudem haben die sehr unterschiedlichen Verteilkosten der lokalen Netzwerke grosse Auswirkungen auf den Endpreis. Hier sind die Gemeinden bzw. die Korporationen aufgerufen und künftig in höchstem Masse gefordert, für konkurrenzfähige Kosten zu sorgen.
Die FDP Thurgau anerkennt die momentane Zwangslage, in der sich die Regierung befindet, indem wichtige Abnehmer des EKT mit dem Absprung drohen. Das EKT darf auf keinen Fall leichtfertig der wirtschaftlichen Erosion ausgesetzt werden, nur weil es sich kurzfristig nicht von der Axpo lösen kann. Das Ziel einer thurgauischen Netzsolidarität muss im gemeinsamen Interesse aller Stromendverbraucher aufrecht erhalten werden. Das EKT muss seine Aufgabe als Netzbetreiber weiterhin wahrnehmen können.
In diesem Sinne würde die FDP Thurgau auch allfällige zeitlich begrenzte Übergangslösungen der Regierung mittragen, sofern diese eindeutig als solche deklariert sind. Eine längerfristige Zementierung des Status quo kommt jedoch für die FDP nicht in Frage.