Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Die FDP des Kantons Thurgau dankt für die Gelegenheit, sich zum Bericht und zum Gesetzesentwurf betreffend einheitliche Regelung von Brückenangeboten äussern zu können. Unsere Eingabe wurde von der parteiinternen Arbeitsgruppe Bildung unter Beizug von Kantonsrat Anders Stokholm, Geschäftsleiter der Stiftung Zukunft Thurgau, vorbereitet und von der Parteileitung verabschiedet. Das Ergebnis unserer Meinungsbildung fassen wir in den folgenden Bemerkungen zusammen.
Der ausführliche Bericht gibt einen guten Überblick über die Thematik, den Ist-Zustand und die Lösungsmöglichkeiten. Er informiert ausreichend über alles Wesentliche, ist klar strukturiert, auch für den Laien verständlich formuliert und bildet so eine Diskussionsgrundlage, die Anerkennung verdient.
Die Ausgangslage wird zweifellos richtig erfasst. In der Tat wurde in den letzten Jahren der Übertritt von der Schule ins Berufsleben für immer mehr Jugendliche zu einem Problem. So titelte etwa die „NZZ am Sonntag“ am 29.02.2004 „Der Übertritt ins Berufsleben misslingt immer häufiger“. Einmal haben viele erhebliche Schwierigkeiten beim Wechsel von der Schule in die berufliche Ausbildung und später macht vielen der Übergang nach abgeschlossener Lehre in die Berufspraxis gleich nochmals Probleme. Diese Tatsache ist zwar keineswegs neu und so wurden denn schon vor Jahren verschiedene Angebote, darunter auch staatliche (z.B. das 10. Schuljahr), zur Verbesserung der Situation geschaffen. Diese vermögen nun aber heute wegen der zunehmenden Zahl der Problemfälle immer weniger zu genügen. Die FDP Thurgau unterstützt daher die Absicht, mit der vorgelegten Gesetzesänderung das immer grösser werdende Defizit zwischen Nachfrage und Angebot im Rahmen des Sinnvollen und Möglichen zum Verschwinden zu bringen. Der Kanton erfüllt damit eine ihm im neuen schweizerischen Berufsbildungsgesetz übertragene Verpflichtung.
Seit der Kantonalisierung der Berufsschulen ist es sicher richtig, alle staatlichen Brückenangebote auf kantonaler Ebene anzusiedeln und im Sinne einer einheitlichen Regelung dem Amt für Berufsbildung zuzuweisen. Auch die organisatorische Unterstellung der Brückenangebote unter die Berufsschulen halten wir für zweckmässig.
Die Aufteilung der Angebotstypen mit den Schwerpunkten „Schule“ und „Praxis“ wird von der FDP unterstützt, ebenso die Idee, mit Modulen und Niveaus zu arbeiten, um so ein möglichst vielfältiges und flexibles Angebot machen zu können. In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit den Brückenangeboten immer wieder vom Schliessen von Lücken und von der Verminderung von Defiziten die Rede sei. Hier stellt sich für uns die Frage, wieweit dieses Ziel innerhalb eines Semesters oder eines Jahres mit den vorgegebenen Jugendlichen und den verfügbaren Mitteln überhaupt erreicht werden kann. Wir regen deshalb an, auch den zweiten möglichen Ansatz nicht zu vergessen, nämlich den, dass man von den beim einzelnen Jugendlichen schon vorhanden positiven Fähigkeiten ausgeht und diese gezielt fördert und zu optimieren sucht. Nach unserer Auffassung könnten so viele bittere Enttäuschungen vermieden und vielleicht ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht werden.
Die in § 5 des Entwurfes festgelegte Begrenzung des Zuganges auf 15 % des schul-abgehenden Jahrganges mit einer Abweichungsmöglichkeit bei Bedarf von 5 % nach unten und oben wird von der FDP unterstützt. Nur so kann nämlich eine versteckte Verlängerung der obligatorischen Schulzeit vermieden und der Finanzaufwand im Griff gehalten werden. Eine sorgfältige Evaluation bei der Zuweisung der Jugendlichen an die einzelnen Brückenangebote ist von zentraler Bedeutung, denn oft werden falsche Erwartungen in diese gesetzt. So erleben es etwa die Mittelschulen immer wieder, dass Absolventen des 10. Schuljahres wegen der fehlenden intellektuellen Fähigkeiten bei Aufnahmeprüfungen scheitern und sich dann bitterlich über die schlechte Prüfungsvorbereitung durch das 10. Schuljahr beklagen. Dies heisst freilich keineswegs, dass es nicht auch Brückenangebote zur Vorbereitung auf weiterführende Schulen geben kann, aber das heutige 10. Schuljahr ist sicher nicht das richtige.
Die Schaffung von vier Brückenbildungszentren für den ganzen Kanton hält die FDP Thurgau für richtig. Die Standorte Frauenfeld, Weinfelden und Kreuzlingen sind aufgrund der dort bereits vorhandenen kantonalen Infrastruktur gesetzt. Im Oberthurgau muss der Entscheid zwischen Romanshorn und Arbon gefällt werden. Hier ist auch sorgfältig abzuklären, ob der Kanton – statt ein eigenes Zentrum aufzubauen – nicht besser der in Romanshorn domizilierten privaten Schule für Weiterbildung einen Leistungsauftrag zur Führung eines solchen Zentrums erteilen sollte. Dies schon deshalb, weil diese Schule bereits über eine grosse Erfahrung mit Brückenangeboten verfügt und in diesem Bereich immer wieder grosse Flexibilität und Innovationsfreude bewiesen hat. Denkbar ist auch eine enge Zusammenarbeit zwischen der im Oberthurgau bereits vorhandenen kantonalen und privaten Infrastruktur, wobei natürlich die Verantwortlichkeiten klar festzulegen wären.
Enttäuscht ist die FDP über die pessimistische Aussage, dass für die Region Hinterthurgau eine substanzielle Verbesserung wohl „nur äusserst schwer“ (Bericht, S. 23) erreichbar sei, da sich in der Region keine Berufsschule befinde. Hier offenbart sich ein Denken, das die Kantonsgrenzen als unüberwindliche Mauern versteht und längst überholt sein sollte. Die Eröffnung der kantonsübergreifenden Mittelschule Wil zeigt doch eindrücklich, wie solche Probleme zu Beginn des 21. Jahrhunderts zu lösen sind. Die FDP Thurgau verlangt daher, dass der Kanton unverzüglich die Initiative ergreift, damit in Wil, wo die Infrastruktur einer Berufsschule ja vorhanden ist, ein regionales Zentrum für Brückenangebote geschaffen wird.
Die FDP als liberale Partei legt Wert darauf, dass die privaten Anbieter von Brücken-angeboten durch das zweifellos nötige stärkere Engagement des Kantons nicht benachteiligt werden. Im Gegenteil, es ist auch hier alles zu tun, damit die private Initiative gefördert wird. Bei einer geschickten Koordination von privaten und staatlichen Angeboten wird nämlich ein vielfältigeres und in der Tendenz kostengünstigeres Gesamtangebot möglich. Die Verantwortlichkeiten lassen sich mit klaren Leistungsaufträgen sicher befriedigend regeln.
Die FDP ist skeptisch, ob die im Bericht geschätzten Kosten nicht zu tief angesetzt sind. Der Bericht gibt ja selber zu (Seite 25), dass es heute schwierig sei, die Kosten exakt zu erfassen, und die Erfahrungen bei der Kantonalisierung der Berufsschulen verstärken unsere Zweifel noch. Aber selbst wenn die Realisierung dieses Konzeptes etwas teurer werden sollte, halten wir die hier eingesetzten Mittel für eine gute Investition. Leicht lässt sich nämlich belegen, dass die volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gesamtkosten beim Scheitern von Jugendlichen in dieser wichtigen Übergangsphase von Schule zu Beruf sehr rasch ansteigen. Auch hier ist also vorbeugen nicht nur besser, sondern auch noch billiger als heilen.
Die zur Umsetzung des Konzeptes nötigen Gesetzesänderungen beschränken sich richtigerweise auf das Grundsätzliche im Sinne einer Rahmengesetzgebung. Dies bedingt, dass viele Einzelheiten durch den Regierungsrat zu regeln sind (§ 5, Absatz 4). Um den bei solchen Kompetenzzuweisungen meist vorhandenen und auch begreiflichen Argwohn des Parlamentes zu mindern, bitten wir die zuständigen Stellen, die Grundzüge der nötigen regierungsrätlichen Verordnung schon für die parlamentarische Beratung bereitzuhalten.
Die FDP Thurgau unterstützt das vorgelegte Konzept zur Verbesserung des Brückenangebotes, verlangt, dass durch Zusammenarbeit mit privaten Anbietern und der Berufsschule Wil ein flächendeckendes, gleichmässiges und kostengünstiges Brückenangebot geschaffen wird und bittet um Berücksichtigung der gemachten Bemerkungen.