1. Allgemeine Bemerkungen
Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur selbständigen Beteiligung des Kantons an Projekten mit regionalpolitischer Bedeutung ist zu begrüssen. Der Einfluss der Regionen hat in jüngster Vergangenheit stark zugenommen und gerade die wirtschaftliche Region ist von entscheidender Bedeutung. Die Zusammenführung von Regional- und Tourismusförderung sowie Marketing in besagtem Gesetz ist jedoch kritisch zu hinterfragen.
2. Zu den einzelnen Artikeln
§9a Der Kanton hat heute nur die Möglichkeit sich an Projekten mit regionalpolitischer Bedeutung zu beteiligen, wenn das Projekt unter anderem über Bundesgelder finanziert wird. Dies entspricht auch nach Ansicht der FDP des Kantons Thurgau nicht den aktuellen Anforderungen und wir begrüssen deshalb eine Erhöhung der Flexibilität in diesem Bereich. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Einschränkung der Projekte über die Regionalplanungsgruppe und die Vereinbarkeit mit dem Richtplan adäquat ist. Die parlamentarische Kontrolle ist in diesem Zusammenhang sehr kritisch zu betrachten, da der Richtplan in eher langen Zeitintervallen revidiert wird und deshalb nicht direkt von einer solchen Kontrolle gesprochen werden kann. Der Eingriff des Parlamentes kommt in diesem Zusammenhang im heutigen dynamischen und schnelllebigen Umfeld viel zu spät, als dass es noch beeinflussen könnte. Ausserdem wird den Regionalplanungsgruppen ein starkes Gewicht verliehen, was von der FDP des Kantons Thurgau als nur suboptimal bezeichnet wird.
Zum Schluss sei erwähnt, dass die Arbeitslosigkeit im Thurgau in den letzten Jahren ein Prozent unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt lag und es deshalb verwundert, warum gerade zum aktuellen Zeitpunkt Massnahmen gefordert werden. Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe des Kantons, die Regionen zu fördern, sondern er muss viel eher für adäquate Rahmenbedingungen (Steuerpolitik, Verkehrsinfrastruktur, wirtschaftsfreundliche Gesetze und Verordnungen, usw.) sorgen und soll den Wettbewerb der Regionen nicht einschränken. Die Regionen selber müssen das Beste aus ihrem Umfeld machen und selber durch innovative Lösungen ihr Entwicklungspotenzial ausschöpfen. Gelingt dies nicht und nimmt der Kanton eine dominante Rolle ein, so sind sie stets von ihm abhängig und werden nicht dem Wettbewerb ausgesetzt. Dies führt nicht zu interkantonal konkurrenzfähigen Regionen.
§9b Die FDP des Kantons Thurgau ist sehr befremdet, warum die Regierung das Thema „Tourismusförderung“ in einem Gesetz über die Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit integrieren will. Das Konstrukt, dass durch Tourismusförderung neue Arbeitsplätze geschaffen werden ist wohl richtig, steht doch aber auf eher wackligen Beinen und genügt den Anforderungen für eine fundierte Argumentation bei weitem nicht. Ebenso ist es verwunderlich warum es nicht reicht die Beiträge an die Tourismusförderung wie bis anhin über den ordentlichen Budgetprozess zu sprechen, sondern es eine Gesetzesgrundlage braucht. Wenn eine solche Grundlage wirklich nötig ist, so soll sie in einem separaten Tourismusgesetz geschaffen werden – mehr dazu in den Schlussbemerkungen.
§9c Die FDP des Kantons Thurgau hält fest, dass sie sich bewusst ist, dass dem Marketing und im Besonderen dem Standortmarketing ein wichtiger Stellenwert zukommt. Auch in Zukunft wird es wichtig sein, die dahingehenden Bemühungen zu überprüfen und wenn nötig anzupassen. Wir unterstützen deshalb ausdrücklich die vier Ziele des Marketingkonzeptes
§ Erhaltung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze
§ Erhöhung der mittleren Wertschöpfung
§ Erhaltung des Thurgaus als attraktiven Lebensraum
§ Erhöhung der Standortattraktivität insgesamt
Die Frage bleibt, welche Massnahmen denn nun die richtigen sind, um diese Ziele zu erreichen. Wir sind der Meinung, dass in erster Linie die Rahmenbedingungen, wie bereits vorgängig erwähnt, verbessert werden müssen. Plakate und Hochglanzprospekte sind wohl zur (wichtigen) Pflege der Marke „Thurgau Switzerland“ nötig, doch sollten derartige Instrumente stets kritisch hinterfragt werden. Zu guter letzt stellen wir fest, dass nicht nur der Kanton Marketing betreibt, sondern auch Gemeinden wie Frauenfeld, Kreuzlingen und Weinfelden Ziele in diesem Bereich verfolgen. Obwohl unter dem Punkt „Regionalförderung“ gesagt wurde, dass die Regionen ihr Potential mit eigenen Kräften ausschöpfen sollen, bleibt auch bei diesem Punkt die Frage, ob keine Doppelspurigkeiten entstehen.
3. Schlussbemerkungen
Die FDP des Kantons Thurgau ist unter den aufgeworfenen Gesichtspunkten der Meinung, dass die Vorlage in der vorliegenden Form nur beschränkt unterstützt werden kann. So befürworten wir die Erweiterung des Artikels 9a dahingehend, dass der Kanton in der neuen Fassung auch selbständig Projekte von regionalpolitischer Bedeutung unterstützen kann. Zu klären ist jedoch, ob die Selektion der Projekte durch die Regionalplanungsgruppen und die Vereinbarkeit mit dem Richtplan nicht zu schwammig formuliert ist. Kategorisch abzulehnen ist aber die Integration des Marketings und der Tourismusförderung in ein „artenfremdes“ Gesetz. Deshalb sind auch die Erweiterung des Artikels 1 Ziffer 3 sowie die Artikel 9b und 9c zurückzuweisen.
Möchte die Regierung die beiden Teilbereich gesetzlich verankern, so erachten wir es als sinnvoll ein Tourismusgesetz zu kreieren, dass nicht nur die Tourismusförderung regelt, sondern auch das Marketing integriert. So könnten auch allfällige Doppelspurigkeiten zwischen „Thurgau Tourismus“, „Ostschweiz Tourismus“ und „AgroMarketing Thurgau“ eliminiert werden.