1. Allgemeine Bemerkungen
Die Verlängerung der Epidemieversicherung bis zum 31. Dezember 2005 wird von der FDP des Kantons Thurgau unter Berücksichtigung der Tatsache, dass keine weitere Kostenbeteiligung des Kantons stattfindet, gutgeheissen. Ebenso erachten wir es als sinnvoll, die von der Schweinezucht her entstandene Idee auch auf andere Tiergattungen auszuweiten und das Tierseuchengesetz entsprechend anzupassen.
2. Zu den einzelnen Artikeln
§4a Wir halten fest, dass wir die Schaffung einer eigenen kollektiven Versicherungslösung durch den Regierungsrat nicht sinnvoll finden und empfehlen eine Lösung in Zusammenarbeit mit einer anerkannten Privatversicherungs-gesellschaft anzustreben. Ausserdem gilt es Branchenvertreter und Verbände während der Erarbeitung der Lösung zu involvieren.
Die FDP des Kantons Thurgau hält eine Beschränkung der Sonderbeiträge auf TierhalterInnen, welche einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Tierhaltung erzielen, als sinnvoll und nötig, da nur hier ein Umsatz- und Ertragsausfall entstehen kann. Der Zusatz in Artikel 4a Ziff. 1 „gegen die wirtschaftliche Folgen (…) versichern“, ist somit von essentieller Bedeutung.
Wir befürworten die klaren Richtlinien (pro Tier und für eine gewisse Zeitspanne) zur Festsetzung der Höhe der Sonderbeiträge. Auch die separate Abrechnung im Tierseuchenfonds und pro Tierkategorie ist zu unterstützen. Nur so kann eine Quersubventionierung innerhalb des Fonds oder über verschiedene Tiergattungen hinweg vermieden werden.
3. Schlussbemerkungen
Die FDP des Kantons Thurgau ist unter Berücksichtigung der aufgeworfenen Gesichtspunkte der Meinung, dass die Vorlage in der vorliegenden Form uneingeschränkt befürwortet werden kann. Die Kostenneutralität sowie das sinnvolle Ziel des Gesetzes haben uns überzeugt.